Grundsteuer Rechner für Stuttgart
Kostenlose Vorprüfung Ihres Grundstückwerts
Vorprüfung wird durchgeführt von expecta GmbH:
-
DAkkS-akkreditierte Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
-
Sachverständigengutachten geeignet zur Vorlage bei der Finanzverwaltung
-
Anerkannt für den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob der vom Finanzamt angesetzte Grundstückswert zu hoch ist und ob sich ein qualifiziertes Gutachten zur Senkung Ihrer Grundsteuer lohnen kann.


Grundsteuer Rechner für Stuttgart
Kostenlose Vorprüfung Ihres Grundstückwerts
Vorprüfung wird durchgeführt von expecta GmbH:
-
DAkkS-akkreditierte Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
-
Sachverständigengutachten geeignet zur Vorlage bei der Finanzverwaltung
-
Anerkannt für den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob der vom Finanzamt angesetzte Grundstückswert zu hoch ist und ob sich ein qualifiziertes Gutachten zur Senkung Ihrer Grundsteuer lohnen kann.
Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwert ganz einfach selbst
Diese Seite dient ausschließlich der unverbindlichen Vorprüfung, ob bei Ihrem Grundstück im Stadtgebiet Stuttgart eine relevante Abweichung vom festgestellten Grundsteuerwert vorliegen kann.
Der integrierte Rechner:
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ist kostenlos nutzbar
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funktioniert ohne Angabe von Kontaktdaten
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dient ausschließlich als sachlicher Vorab-Check
Eine Beratung oder ein Gutachten erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.


Qualifikation & Anerkennung
Die expecta GmbH arbeitet mit DAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierten Sachverständigen.
Diese Zertifizierung gewährleistet:
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nachgewiesene fachliche Kompetenz
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regelmäßige Überprüfung durch eine akkreditierte Stelle
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Bewertung nach anerkannten Standards
Die Gutachten sind:
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fachlich nachvollziehbar
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methodisch transparent
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geeignet zur Vorlage bei der Finanzverwaltung
Warum Grundsteuerwerte in Stuttgart häufig zu hoch ausfallen
Grundstücke in Stuttgart werden für die Grundsteuer mit pauschalen Bodenrichtwerten bewertet. Diese spiegeln jedoch häufig nicht den tatsächlichen Marktwert des einzelnen Grundstücks wider.
Häufig nicht berücksichtigte wertmindernde Faktoren:
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eingeschränkte Bebaubarkeit
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ungünstiger Zuschnitt oder Hanglage
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Altbestand ohne Entwicklungspotenzial
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Baulasten, Dienstbarkeiten, Altlasten
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Lärm-, Umwelt- oder Immissionsbelastungen
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert – nicht der individuelle Grundstückswert.
Rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg
Die Grundsteuerbewertung erfolgt nach dem modifizierten Bodenwertmodell.
Gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG BW gilt:
Weicht der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % vom festgestellten Grundsteuerwert ab, kann auf Antrag ein anderer Wert angesetzt werden, sofern dieser durch ein
qualifiziertes Gutachten nachgewiesen wird.
Der Rechner prüft, ob eine solche Abweichung plausibel vorliegen kann.